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Copyright
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Haftungsausschluss
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von goerpics.ch (nachstehend „GP“ genannt) bzw. von ihren Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von GP durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung von GP durch den Kunden.
3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von GP. Leistungen von GP, Rechte und Pflichten des Kunden
4) Ohne anderweitige Vereinbarung liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen von GP. Gleiches gilt für die Organisation und den Ablauf eines Kundenauftrags.
5) GP ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann GP bzw. ihr Agent Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen usw.).
7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von GP gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des aktuell gültigen Gesetz (Bundesgesetz über das Urheberrecht) handelt.
8) Beratungen, Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und separat zu vergütende Leistungen.
9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum von GP. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.
11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels schriftlicher Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind, es sei denn, es wurde etwas anderes
vereinbart.
13) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als fünf Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat GP Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für ausgefallene oder verschobene Aufnahmesitzungen.
14) Es obliegt nicht GP, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind. GP darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
Nutzungsrecht
16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, GP zusätzlich eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
18) GP kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von GP gestattet.
21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
22) Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen: „Foto: goerpics.ch“.
23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch GP für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt GP dafür, dass durch Abbildung
von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Haftung
24) GP haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten, Agenten und Hilfspersonen von GP.
26) Bei Ansprüchen gegen GP seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
Honorar
28) Das vereinbarte Honorar ist geschuldet und zahlbar gemäss dem auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Die Rechnung kann auch durch Dritte gestellt werden.
29) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen von GP, hat GP Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der geschätzten oder fix vereinbarten Produktionskosten.
30) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahme-Locations, Requisiten, Reisekosten, Spesen usw. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
31) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahlen treffen, Retuschen usw.) gesondert offeriert und in Rechnung gestellt.
32) Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.
33) Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
34) Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv von GP fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif der SAB.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
35) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz von GP, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.






